EINSATZBEREICHE

An Standorten mit geringer Fallhöhe von 0,5 bis 2m.

An Fließgewässern, deren mittlerer Wasserspiegel um etwa ein bis zwei Meter angehoben werden kann, ohne über die Ufer zu treten. 

An Fließgewässern mit bestehenden Sohlschwellen oder niedrigen Querbauwerken, um deren ökologische Durchgängigkeit wieder zu gewährleisten.

   

An Wehranlagen bzw. an bestehenden Wasserkraftanlagen zur Restwasserdotierung und als Fischwanderhilfe. 

An Fließgewässern deren Wasserrrückhalt durch Regulierungsmaßnahmen deutlich reduziert wurde - Verzögerung des Wasserabflusses um bis zu einigen Minuten pro Gravitationswasserwirbelkraftwerk.

An ökologisch sensiblen Fließgewässern (in Naturschutzgebieten, ...)

        

An Klarwasserausläufen von Kläranlagen.

   

Als Restwasserkraftwerk an einer Wehranlage.

Als Ersatz für unterschlächtige Wasserräder.

An Werks-, Bewässerungs- und Industriekanälen.